Charakterisiren
, verb. reg. act. 1) Den Charakter, oder den ganzen Umfang aller
Merkmahle einer Sache bestimmen. 2) Mit einem Charakter, d. i. einem
Ehrentitel, begaben; in welchem Verstande aber nur das Mittelwort im gemeinen
Leben üblich ist. Ein charakterisirter Mann, welcher eine ansehnliche
Würde bekleidet, oder auch nur einen Ehrentitel hat. [
1323-1324]