Cassiren
, verb. reg. act. 1) Von dem Ital. Worte Cassa, bares Geld in
die Casse schaffen, wofür aber eincassiren üblicher ist. 2) Von dem
Ital. cassare, für ungültig erklären, abschaffen, aufheben, im
gemeinen Leben. Eine Schuldforderung cassiren. Ein Privilegium cassiren,
aufheben. Einen Bedienten, Beamten cassiren, ihn mit Unwillen
abdanken. [
1313-1314]