Caduck
, adj. et adv. aus dem Latein. caducus, welches in den Rechten
von solchen unbeweglichen Gütern gebraucht wird, welche dem Land- und
Lehnsherrn durch Felonie des Besitzers, durch Erblosigkeit oder andere
Umstände anheim fallen. Caducke Güter, Bona caduca, welche zuweilen
auch wohl caducirte Güter genannt werden. Das Gut ist caduck geworden, ist
dem Landesherren anheim gefallen. Im mittlern Lateine hießen dergleichen
Güter unter andern auch Escaetae, und wenn sie durch Felonie verwirkt
wurden, Bausitae, im Deutschen aber, wie aus dem Haltaus erhellet,
niederfällige Güter. Figürlich bedeutet dieses Wort im gemeinem
Leben so viel als hinfällig, gebrechlich, verloren, zu Grunde gerichtet.
Die Sache ist caduck, d. i. verloren, gegangen. Er ist caduck, er ist in
Ansehung seines Nahrungszustandes zu Grunde gerichtet. sein Stück ist
caduck, hat ein Ende. Die Franzosen gebrauchen ihr caduc auf eben diese
Art. [
1291-1292]