Capelliren
, verb. reg. act. bey den Seidenarbeitern, die Enden der von
Seideneyern abgeweisten Sträne aufsuchen und umbinden, zu welchem Ende die
Sträne auf das Capellirholz gespannet werden. Hier rühret das Wort
aus dem Ital. Capo her, welches auch das Ende eines Fadens
bedeutet. [
1301-1302]