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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

* Bußfällig | | Das Bußgebeth

Bußfertig

, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Wie das vorige, in welcher Bedeutung es aber gleichfalls veraltet ist. 2) Im theologischen Verstande, zur Buße bereit, und in weiterer Bedeutung, wirkliche Buße, d. i. schmerzliche Reue über seine Sünden, an den Tag legend. Ein bußfertiges Gemüth. Ein bußfertiger Sünder. Daher die Bußfertigkeit, die Reue über begangene Sünden. [1279-1280]
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