Bußfertig
, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Wie das vorige, in welcher
Bedeutung es aber gleichfalls veraltet ist. 2) Im theologischen Verstande, zur
Buße bereit, und in weiterer Bedeutung, wirkliche Buße, d. i.
schmerzliche Reue über seine Sünden, an den Tag legend. Ein
bußfertiges Gemüth. Ein bußfertiger Sünder. Daher die
Bußfertigkeit, die Reue über begangene Sünden. [
1279-1280]