Die Burgwarte
, plur. die -n, ehedem in Ober- und Niedersachsen, eine Burg
oder ein befestigter Ort, mit einer Warte, den ankommenden Feind zu entdecken,
so wohl für sich allein, als mit dem dazu gehörigen, oft sehr
ansehnlichen Bezirke. Als Meißen den Sclaven abgenommen wurde, so wurden
die Gauen zur Sicherheit in solche Burgwarten eingetheilet. [
1267-1268]