Der Burgvogt
, des -es, plur. die -vögte, ehedem so viel als ein
Burggraf,
S. dieses Wort. In geringerer Bedeutung ist dieser
Burgvogt noch in einigen Orten, z. B. in Zelle, ein Richter, welcher das Recht
in dem zu einer ehemaligen Burg gehörigen Gebiethe
handhabet. [
1267-1268]