Das Burglehen
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eine zu Lehen gegebene Burg mit
ihrem Gebiethe. 2) Ein Gut, welches ein Afterlehen eines Ganerbengutes ist. 3)
Ein Lehen, welches der Eigenthümer einer Burg jemanden unter der Bedingung
verleihet, die Burg dafür zu vertheidigen oder vertheidigen zu helfen;
dergleichen Lehen auch Seßlehen oder Sitzlehen genannt werden, im
Gegensatze der Reitlehen. [
1267-1268]