Das Burggrafthum
, des -es, plur. die -thümer, wie das vorige in der zweyten
Bedeutung. Zuweilen auch nur in geringerer Bedeutung, eine geringere Burg mit
einigen dazu gehörigen Gütern, welche von einem Stifte oder
Fürsten jemanden unter der Bedingung zu Lehen gegeben wurde, entweder
Kriegsdienste dafür zu leisten, oder die Burg zu
beschützen. [
1265-1266]