Die Bürgerschaft
, plur. die -en. 1) * Der Stand, die Würde eines
Bürgers, ohne Plural; in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht
üblich ist. 2) Die Bürger einer Stadt, als ein Ganzes betrachtet. Die
Bürgerschaft zusammen berufen. Die ganze Bürgerschaft war beysammen.
Auch in weiterer Bedeutung, die sämmtlichen Einwohner einer Stadt. Wenn
aber Ephes. 2, 12, unter der Bürgerschaft Israel, der ganze Jüdische
Staat verstanden wird, so ist das wider den Sprachgebrauch, wenigstens im
Hochdeutschen. In Westphalen ist statt dieses Wortes auch die Bürgerey
üblich. [
1265-1266]