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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Bundholz | | Der Bündner

Bündig

, -er, -ste, adj. et adv. 1) Verbindend, rechtskräftig, gültig. Eine bündige Handschrift. Noch mehr aber, 2) Überzeugend. ein bündiger Beweis, der die Kräfte des Geistes gleichsam bindet. Er hat es sehr bündig bewiesen. Eine bündige Rede. Sie reden mit der deutschen und bündigen Beredsamkeit eines reichen Mannes, Gell. Eine bündige, d. i. gründliche, Kürze. Daher die Bündigkeit.Anm. Dieses Wort scheinet nicht zunächst von Bund, sondern von binden zu kommen. Es bedeutet daher eine bindende oder verhindernde Kraft habend. Frischens Einfall, daß es so viel als pfündig, wichtig, und von Pfund abstamme, ist daher sehr überflüssig. [1255-1256]
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