Der Buchhalter
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein hölzernes Werkzeug,
die Blätter eines Buches zu halten, damit sie nicht zufallen. 2) Eine
Person, welche die Rechnungen eines Gewerbes in Ordnung hält, die
Rechnungsbücher in ihrer Aufsicht hat, so wohl bey den Kaufleuten, als
auch bey den obrigkeitlichen Einnahmen. [
1239-1240]