Der Brückenscherfer
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Nahme, welchen 59 Dörfer
um Eilenburg in Meißen führen, deren Einwohner von Friedrich dem
Streitbaren das Recht erhalten haben, daß sie gegen Erlegung eines
Scherfes, d. i. kleinen Pfenniges, den sie jährlich am
S. Stephanstage, des Morgens um vier Uhr erlegen
müssen, leinen Brückenzoll und andere Abgaben erlegen
dürfen. [
1215-1216]