* Das Brüchengericht
, oder Brüchtengericht, des -es, plur. die -e, in
Niedersachsen, eine Art Untergerichte, welche nur über geringe Frevel
erkennen, und nur Geldbußen auflegen kann.
S. auch Holzgericht. Einige Hochdeutsche Schriftsteller,
welche diese Gerichte nicht kannten, haben Brückengerichte daraus
gemacht. [
1211-1212]