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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

* Das Brüchengeld | | * Bruchfällig

* Das Brüchengericht

, oder Brüchtengericht, des -es, plur. die -e, in Niedersachsen, eine Art Untergerichte, welche nur über geringe Frevel erkennen, und nur Geldbußen auflegen kann. S. auch Holzgericht. Einige Hochdeutsche Schriftsteller, welche diese Gerichte nicht kannten, haben Brückengerichte daraus gemacht. [1211-1212]
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