Der Brotschätzer
, des -s, plur. ut nom. sing. eine von der Obrigkeit
verpflichtete Person, welche den jedesmahligen Preis des Brotes bestimmt, und
in diesem Stücke die Aufsicht über die Bäcker hat; an andern
Orten Brotschauer, Brotschneider. An einigen Orten gehöret diese
Verrichtung mit zu dem Amte des Marktherren oder Marktmeisters. [
1207-1208]