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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Briefgut | | * Der Briefmahler

Brieflich

, adj. et adv. 1) Schriftlich, welche Bedeutung doch größten Theils veraltet ist, und nur noch in der Redensart vorkommt, briefliche Urkunden, d. i. schriftliche. 2) In Gestalt eines Briefes, vermittelst eines Briefes, gleichfalls nur selten. Eine briefliche Unterredung. Jemanden brieflich fragen, schriftlich. [1193-1194]
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