Bremmern
, verb. reg. act. in Schächten, welche die gehörige
Teufe zu einem zweymännischen Schachte noch nicht haben, oder in deren
Absätzen, die Erze und Berge herauf ziehen, welches alsdann von Einem
Manne geschiehet; vermuthlich von Bremse, so fern solches eine Handhabe oder
Kurbel bedeutet, womit die Welle bey dem Bremmern umgedrehet
wird. [
1181-1182]