Der Brautwagen
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der festliche Wagen, worin
Verlobte am Tage ihrer Hochzeit zur Kirche fahren. 2) An einigen Orten,
besonders in Niedersachsen, auch die Ausstattung, d. i. was der Braut
außer dem Heirathsgute an Kleidern, Hausgeräthe, u. s. f. mitgegeben
wird; weil man es dem Bräutigam an einigen Orten noch auf einem
feyerlichen Wagen zuführet. Zuweilen wird auch das Heirathsgut mit unter
dieser Benennung begriffen. [
1171-1172]