Der Brautführer
, des -s, plur. ut nom. sing. diejenigen Personen, welche die
Braut und den Bräutigam am Tage der Hochzeit vor den Altar begleiten;
Kirchführer, an einigen Orten Brautleiter, im Schwed. Brudmann, ehedem
Brudcarlar, und im Gothländischen Gesetze Bryttuga, von toga, ziehen,
führen. Im Salischen Gesetze wird ein solcher Brautführer Druthe
genannt, wofür Herr Ihre lieber Bruthe oder Bruthtog lesen
will. [
1169-1170]