Die Braugerechtigkeit
, plur. inus. das Recht Bier zu brauen, welches entweder auf den
Personen oder auf den Häusern haftet; das Braurecht. Wer dieses Recht
besitzet wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten heißt die
Braugerechtigkeit das Brauurbar. [
1163-1164]