Die Brandwache
, plur. die -n. 1) An einigen Orten z. B. zu Hamburg, eine
Wache, welche zur Nachtzeit die Gassen bewachet, Feuersbrünste zu
verhüthen. 2) In den Kriegeslägern ist die Brandwache, im Gegensatze
der Fahnenwache, eine Wache hinter der Fronte eines Bataillons, so wohl zur
Bewachung der Arrestanten, als auch zur Sicherheit des Lagers von hinten. Bey
den Flotten ist die Brandwache ein Schiff, welches in einiger Entfernung von
der Flotte die Wache hält, oder Erkundigung [
1155-1156] von dem Feinde einziehet. Vermuthlich wird in dieser zweyten Bedeutung
auf die Bedeutung des Äußersten in einer Sache gesehen; wenigstens
bey einer Flotte ist diese Wache wohl nicht um der Feuersgefahr willen
da. [
1157-1158]