Die Brand-Casse
, plur. die -n, eine öffentliche Casse, aus welcher
denenjenigen, die ihre Häuser und Vermögen durch einen Brand verloren
haben, ihr Verlust entweder ganz oder zum Theile wieder ersetzet wird; die
Brand- und Assecuranz-Casse, die Brandversicherungs-Casse, die Feuer-Casse, im
Schleßwigischen die Brandgilde u. s. f. Es haben dergleichen Brand-Cassen
ihre besonderen Brand-Directores, Brand-Verordnungen u. s. f. [
1151-1152]