Die Brand-Casse, plur. die -n, eine öffentliche Casse, aus welcher denenjenigen, die ihre Häuser und Vermögen durch einen Brand verloren haben, ihr Verlust entweder ganz oder zum Theile wieder ersetzet wird; die Brand- und Assecuranz-Casse, die Brandversicherungs-Casse, die Feuer-Casse, im Schleßwigischen die Brandgilde u. s. f. Es haben dergleichen Brand-Cassen ihre besonderen Brand-Directores, Brand-Verordnungen u. s. f. [1151-1152] | |