* Der Bonde
, des -n, plur. die -n, in dem Herzogthume Schleßwig, ein
Bauer, der seinen Hof und seine Güter erb- und eigenthümlich
besitzet; im Gegensatze der Lansten, welche sie von andern zu Leben nehmen, und
der Leibeigenen. Dieses Wort, welches auch im Schwedischen und Dänischen
angetroffen wird, in dem erstern aber von einem größern Umfange der
Bedeutung ist, ist dem Herrn Ihre zu Folge das Mittelwort von bo,
bauen, [
1123-1124] wohnen, ein boende, bauender oder Bauer.
S. dessen Glossar. v. Bonde. [
1125-1126]