Die Blutschande
, plur. car. 1) * Eine jede große Schande, oder ein
großes Verbrechen, in welcher ehedem sehr üblichen, nunmehr aber
veralteten Bedeutung Blut für sehr stehet. 2) Fleischliche Vermischung mit
Blutsverwandten. Blutschande treiben. Mit seiner Stiefmutter, mit seiner
Schwester u. s. f. Blutschande begehen. Daher der Blutschänder, des -s,
plur. ut nom. sing. der sich einer Blutschande theilhaftig macht, und
Blutschänderisch, adj. et adv. einer Blutschande gleich, dazu
gehörig. [
1099-1100]