Der Blutrath
, des -es, plur. inus. in der höhern Schreibart, die Berathschlagung über den gewaltsamen Tod eines andern; besonders wenn er unverdient ist.Kann Albisvinth nicht diesem Blutrath wehren, Weiße.[1097-1098]
Kann Albisvinth nicht diesem Blutrath wehren, Weiße.[1097-1098]