Blockiren
, verb. reg. act. welches ohne Noth aus dem Franz. blocquer
angenommen worden, für einschließen, von Städten und Festungen.
Eine Stadt blockiren, sie sperren, einschließen, ihr alle Zufuhr benehmen.
das Französische stammet von Block ab, weil man in diesem Falle ehedem
eine Stadt mit hölzernen aus Blöcken, d. i. unbehauenen Bäumen,
verfertigten Werken zu umgeben pflegte. [
1079-1080]