Blöcken, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben, und auch hier nur in der R. A. jemanden stöcken und blöcken, d. i. ihn in das Gefängnis werfen, in den Block schließen, üblich ist. Das Schwed. blocka wird in eben dieser Bedeutung gebraucht. S. Block 2. [1079-1080] | |