Blöcken
, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben, und auch hier
nur in der R. A. jemanden stöcken und blöcken, d. i. ihn in das
Gefängnis werfen, in den Block schließen, üblich ist. Das
Schwed. blocka wird in eben dieser Bedeutung gebraucht.
S. Block 2. [
1079-1080]