Der Blauling
, des -es, plur. die -e, ein Nahme, welchen man in Oberdeutschen
allen Weißfischen, besonders denjenigen Arten derselben beyzulegen pflegt,
welche ein wenig in das Blaue fallen. Bey dem Henisch sind Adelfalcher,
Blauling, Weißfisch, Haßle, Längele, alles Nahmen eines und eben
desselben Fisches. An einem andern Orte erkläret er Blauling, durch
"Felken, Adelfelken, Blaufelken, albula coerulea, in Baiern Renchen, in
Kärnthen Reinanken, cognatus ei quem Gangfisch vocant."
S. Geßner de Pisc. S. 35 f. wo noch mehrere
Oberdeutsche Nahmen angeführet werden.
S. auch Adelfisch und Balche. Die Bleihe wird an einigen
Orten gleichfalls Blauling genannt. [
1055-1056]