Blättern
, verb. reg. act. 1) Die Blätter in einem Buche aufsuchen,
oder hin und wieder schlagen. Gedankenlos in einem Buche blättern. 2) Der
Blätter berauben, blatten. Den Tobak blättern. 3) In Gestalt
dünner Blätter von einander theilen. Einen Kuchen blättern. Noch
mehr aber als ein Reciprocum, sich blättern, die Blätter fahren
lassen. Der Kuchen, der Stein blättert sich, gibt sich in Gestalt
dünner Blätter von einander. In Niedersachsen schelfern, schulfern,
schulpen.
S. auch Schiefern.Anm. Sich blättern bedeutet in
Schlesien auch figürlich, schwer von Statten gehen, viele Hindernisse
finden. Es wird sich noch lange blättern, ehe es zu Ende kommt,
erkläret Steinbach durch: multum laboris restat ad expediendum istud
negotium. [
1051-1052]