Blatten
, verb. reg. act. in gemeinen Leben, der Blätter berauben.
Den Tobak, den Wein, den Kohl blatten, die überflüssigen Blätter
an diesen Gewächsen abbrechen. Nieders. bladen, blaen, welcher Mundart zu
Folge auch das Hochdeutsche zuweilen im gemeinen Leben gedehnt, blaten,
ausgesprochen wird. In manchen Gegenden nennet man diese Arbeit geitzen.
S. Blättern 2. [
1049-1050]