Das Bischofsgeld
, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dem Frisch zu
Folge, in der Mark Brandenburg, ein gewisses geld, welches von dem Anschlage
eines Landgutes abgezo- [
1031-1032] gen wird; weil es ehedem
für den Bischof bestimmt gewesen. [
1033-1034]