* Das Binnengericht
, des -es, plur. die -e, in Westphalen, eine begrenzte,
geschlossene oder umschränkte Gerichtsbarkeit, welche in einen gewissen
bestimmten Bezirke ausgeübet wird; Jurisdictio circumsepta, im
Oberdeutschen das Zaungericht.
S. dieses Wort. [
1025-1026]