Die Billigkeit
, plur. inusit. 1) Die Eigenschaft einer Sache, da sie der im
Innern empfundenen Verbindlichkeit gemäß ist, in allen Bedeutungen
des Bey- und Nebenwortes. Die Billigkeit eines Ausspruches, eines Urtheiles,
einer Forderung, eines Preises u. s. f. 2) Diese empfundene Verbindlichkeit
selbst, gleichfalls in allen drey Bedeutungen. Es ist der Billigkeit
gemäß. Etwas nach der Billigkeit beurtheilen. Nach Recht und
Billigkeit. Eine Tochter nach der Billigkeit ausstatten, nach Maßgebung
seines Vermögens. 3) Die Fertigkeit, dieser Verbindlichkeit
gemäß zu handeln. Ein Mann von großer Billigkeit. Er besitzt
natürliche Billigkeit.Anm. Opitz gebraucht dieses Wort Ein Mahl in einer
sehr ungewöhnlichen Bedeutung für Rechtschaffenheit,
Unsträflichkeit: [
1019-1020]
Herr, weil ich kann gerecht bestehen, So laß den Spruch
auch so ergehen, Und rette meine Billigkeit Durch deinen endlichen Bescheid.
[
1021-1022]