Bezeigen
, verb. reg. act. welches nur in der figürlichen Bedeutung
des einfachen Zeitwortes üblich ist, durch die That zu erkennen geben,
thätig erweisen. Jemanden seine Gewogenheit bezeigen, ihm Ehre, Wohlthaten
bezeigen; in welchen beyden letztern Fällen man doch lieber erweisen sagt.
Ingleichen als ein Reciprocum für sich betragen, durch Handlungen eine
gewisse Gemüths- oder Denkungsart an den Tag legen. Sich feindselig gegen
jemanden bezeigen. Er bezeigt sich im Unglücke sehr standhaft. Sich
übel, hart gegen jemanden bezeigen. In welcher Bedeutung auch der
Infinitiv häufig als ein Substantiv gebraucht wird. Dein ganzes Bezeigen
gefällt mir nicht. Ich kann mich gar nicht mehr in ihr Bezeigen finden,
Gell. Ich werde über ihr Bezeigen recht unruhig, ebend.So auch die
Bezeigung, besonders in der ersten Bedeutung. [
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