* Bezähmen
, verb. reg. neutr. et recipr. welches nur in Niedersachsen, und
bey den Niedersächsischen Hochdeutschen üblich ist. 1) Jemanden
bezähmen lassen, ihm seinen Willen lassen; in welcher Bedeutung es auch 2
Sam. 16, 11, heißt laßt ihn bezähmen, laßt ihn thun was er
will.
S. auch Frischen v. Zahm, wo er aber die Stellen, die er
daselbst aus dem dritten Theile der Script. Brunsw. anführet, nicht
verstanden zu haben scheinet, weil er sie zu zahm, domitus, rechnet. 2) Es
wobey bezähmen lassen, es dabey bewenden lassen; besonders in
Preußen. 3) Sich bezähmen, an sich wenden, besonders in solchen
Dingen, die die Nothdurft und Bequemlichkeit betreffen. Er bezähmet sich
nicht, ein Glas Wein zu trinken. Er bezähmet sich das nicht, er getrauet
sich nicht, das an sich zu wenden.Anm. Im Nieders. lautet dieses Wort betamen,
tamen, tämen, teimmen. Es scheinet, daß es zu ziemen, geziemen
gehöret, zumahl da betamen im Nieders. auch für geziemen gebraucht
wird.
S. Zähmen und Ziemen. [
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