Das Beyzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Zeichen, welches einem Hauptzeichen beygefüget wird oder außer einem [993-994] Hauptzeichen zur Bezeichnung einer Sache dienet. So sind Beyzeichen in einem Wapen diejenigen Merkmale, wodurch sich verschiedene Linien eines Geschlechtes, oder jüngere Kinder von den ältern, eheliche von den unehelichen, unterscheiden. In der Musik sind es Zeichen, welche nicht unmittelbar hinter dem vorgezeichneten Musikschüssel stehen, sondern nur dann und wann innerhalb des Systems vor den Noten gesetzet werden. Königshoven gebraucht Beyzeichen für Beyspiel, Exempel. [995-996] | |