Das Beyzeichen
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Zeichen, welches einem
Hauptzeichen beygefüget wird oder außer einem [
993-994] Hauptzeichen zur Bezeichnung einer Sache dienet. So sind
Beyzeichen in einem Wapen diejenigen Merkmale, wodurch sich verschiedene Linien
eines Geschlechtes, oder jüngere Kinder von den ältern, eheliche von
den unehelichen, unterscheiden. In der Musik sind es Zeichen, welche nicht
unmittelbar hinter dem vorgezeichneten Musikschüssel stehen, sondern nur
dann und wann innerhalb des Systems vor den Noten gesetzet werden.
Königshoven gebraucht Beyzeichen für Beyspiel,
Exempel. [
995-996]