Das Beyschreiben
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schreiben, welches außer
dem Hauptschreiben erlassen wird. So heißet in den Rechten ein Schreiben,
in welchem bey Versendung der Acten die Sache nochmahls empfohlen wird, ein
Bey- oder Nebenschreiben. [
989-990]