Beylegen
, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist.I. Als
ein Activum. 1. Eine Sache bey oder neben der andern legen. 1) In eigentlicher
Bedeutung. Einer Klagschrift die Beweisstücke, einer Ausführung die
Urkunden, einem Briefe eine Rechnung beylegen. 2) Figürlich. (a) Jemanden
seine Tochter beylegen, sie ihm zur Ehe geben; welche Redensart aber im
Hochdeutschen größten Theils veraltet ist. (b) Eine Sache von der
andern behaupten. Man leget ihm viel Verstand bey. Er hat ihm die
größten Lobsprüche beygeleget. Einem Geiste menschliche Bildung
beylegen, sich ihn unter einer menschlichen Bildung vorstellen. Ich lege dir
die Schuld davon bey. Einem ein Verbrechen beylegen. Indessen wird dieses
Verbum doch lieber in einem guten, wenigstens gleichgültigen Verstande,
als in nachtheiliger Bedeutung gebraucht.
S. Beymessen. 2. Bey Seite legen. 1) * Eigentlich,
welche Bedeutung aber im Hochdeutschen nicht üblich ist. Doch sang Opitz
zu seiner Zeit:
Wer dich im Kriege sieht, der legt die Waffen bey.
2) Verwahrlich beylegen, bey Seite legen und aufheben. Geld
im Gerichte beylegen. Daß er den Leuten das Ihre, so sie an den Orten zu
treuen Händen beygeleget hatten, wollte erhalten, 2 Maccab. 3, 15. Um der
Hoffnung willen, die euch beygeleget ist im Himmel, Coloss. 1, 6. Hinfort ist
mir beygelegt die Krone der Gerechtigkeit, 1 Timoth. 4, 8. Welche
Wortfügung mit der dritten Endung der Person aber im Hochdeutschen
ungewöhnlich ist. Ingleichen, aufsammeln, sammeln und verwahren.
Der Schatz, den die guten Alten, Aus Einfalt beygelegt,
Can.
3) Endigen, von Streitigkeiten, oder streitigen Sachen,
schlichten, doch mehr durch gütliche Vermittelung, als durch Urtheil und
Recht. Einen Streit beylegen. Die Sache ist längst beygelegt. So auch die
Beylegung in allen obigen Bedeutungen.
S. auch Beylage.II. Als ein Neutrum, mit haben. 1. *
Einem beylegen., ihm beyfallen, ihm recht geben, am häufigsten im
Oberdeutschen, wofür daselbst auch zulegen üblich ist.
S. Beypflichten. 2. In der Seefahrt bedeutet beylegen,
das Schiff gegen den Wind drehen, so daß es langsamer gehe, welches auch
beystechen und beydrehen genannt wird. Das Schiff wurde, weil es nicht beylegen
wollte, in den Grund gebohret. [
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