Die Beylage
, plur. die -n, was beygeleget wird. 1) Was einer Sache mit
beygeleget wird. Die Beylagen einer Schrift, einer Deduction, die zum Beweise
oder zur Erläuterung dienen, und auch Anlagen und Beyfugen genannt werden.
2) Was beygeleget, d. i. verwahret wird, besonders si fern es einem andern
gehöret; in welcher Bedeutung dieses Wort aber wenig mehr gebraucht wird,
weil es von dem Lateinischen Depositum verdränget worden. So wird 2
Maccab. 3, 15, das geld, welches andere zu treuen Händen in den Tempel
gelegt hatten, eine Beylage genannt. Und bin gewiß, daß er mir kann
meine Beylage bewahren bis an jenen Tag, 2 Tim. 1, 12, 14. In dem 1523 zu Basel
gedruckten neuen Testamente wird dieses Beylage als ein fremdes Wort durch
vertrawt, hindergelegt Gut, erkläret. [
983-984]