* Betrauen
, verb. reg. act. welches aber im Hochdeutschen
ungewöhnlich ist, für vertrauen. Du sagest ja, der König
betraute dir die Schrift von seinem Willen, Schleg. nach dem Nieders. betrouen,
anvertrauen. Indessen ist von diesem Verbo doch im Hoch- und Oberdeutschen das
Mittelwort betraut üblich, welches aber nur noch zuweilen in den Titeln
vornehmer fürstlicher Bedienten, mit den vorgesetzten wohl und hoch
gebraucht wird, das Vertrauen auszudrucken, welches der Herr wegen ihrer
Verdienste in sie setzet. Sr. Churfürstl. Durchl. hochbetrauter General
der Cavallerie.
S. auch Traut. [
941-942]