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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Bestechlich

, -er, -ste, adj. et adv. fähig bestochen zu werden, in der letzten Bedeutung des Verbi. Ein bestechlicher Richter. Am üblichsten ist es in dem Gegensatze unbestechlich, und in dem Substantive die Bestechlichkeit. [927-928]
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