Besingen
, verb. reg. act. (
S. Singen,) 1) Bey oder über etwas singen. Eine
Leiche besingen. 2) Zum Gegenstande eines Gedichtes machen, in edler Bedeutung.
Das Lob Gottes, einen Helden, die Reitze des Frühlinges besingen. In
Oberdeutschland ist Besingniß für Exequien
üblich. [
911-912]