Beschreiben
, verb. irreg. act. (
S. Schreiben,) 1. Für das einfache schreiben, in
welcher nur im Oberdeutschen üblichen Bedeutung das beschriebene Recht, so
viel ist als ein geschriebenes, oder schriftlich aufgesetztes recht. 2)
Schriftlich erfordern. Jemanden auf den Landtag, zur Huldigung beschreiben.
Beschreib denselben Arzt, daß er zu mir khomen well, Theuerd. Kap. 67. 3)
Voll schreiben. Einen Bogen Papier beschreiben. Diese Blätter, die ich mit
meinen Thränen benetze, und mit meinem Elende beschreibe, Dusch. 4)
Vermittelst der Schrift deutlich machen, doch wiederum mit verschiedenen
Nebenbegriffen und Einschränkungen. Denn so bedeutet dieses Wort, (a) eine
umständliche Nachricht von einer Sache schriftlich ertheilen. So
beschriebet der Geschichtschreiber einen Feldzug, eine Schlacht, ein
Gebäude, der Erdbeschreiber ein Land u. s. f. In weiterer Bedeutung auch
mündlich eine umständliche Nachricht von etwas ertheilen. (b) In der
Logik, wo beschreiben dem erklären entgegen gesetzt wird, bedeutet es,
einen deutlichen Begriff von einer Sache geben, der nur auf kurze Zeit
hinreicht, dieselbe von andern zu unterscheiden, oder nur zufällige
Kennzeichen eines Dinges anführen. So beschreibet man jemanden eine
Citrone, wenn man sagt, sie sey eine gelbe etwas längliche Frucht, die auf
dem Tische am Fenster liege. (c) In der Geometrie bedeutet es so viel als
zeichnen. Ein Vieleck, einen Triangel beschreiben, zeichnen; und auch hier
zuweilen in figürlicher Bedeutung von leblosen Körpern. Eine
abgeschossene Kugel beschreibet auf ihrem Wege eine krumme Linie. Die Planeten
beschreiben in ihrem Laufe um die Sonne Kreislinien.Daher die Beschreibung, so
wohl für die Handlung des Beschreibens an allen obigen Bedeutungen, als
auch für die Nachricht, die man ertheilet, und die Schrift, die selbige
enthält, in dem ersten Falle der vierten Bedeutung; ingleichen für
den deutlichen Begriff, und die Worte, in welchen derselbe enthalten ist, in
deren zweytem Falle; in welchem beyden Bedeutungen auch der Plu-ral gebraucht
wird. Das Hauptwort der Beschreiber, ist nur in der Zusammensetzung
Erdbeschreiber üblich. [
905-906]