Die Besatzung
, plur. die -en. 1. * Von dem Verbo besitzen, welches in einigen
Oberdeutschen Mundarten ehedem besatzen lautete, so viel als Besitz, oder
Besitzung, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nur in den Hallischen
Salzwerken üblich ist, wo es auch wohl Besatz lautet, und so wohl den
Besitz, als auch die des Besitzes wegen angestellte Zusammenkunft bedeutet.2.
Von dem Verbo besetzen, welches in den meisten Oberdeutschen Mundarten noch
jetzt besatzen angesprochen wird, so wohl die Handlung des Besetzens, als auch
dasjenige, womit etwas besetzet wird. Im Hochdeutschen kommt dieses Wort noch
in folgenden Fällen vor. 1) Von der Besetzung eines Ortes mit Mannschaft,
und dieser Mannschaft selbst. Eine Stadt mit Besatzung versehen. Besatzung in
einen Ort legen. Besatzung einnehmen. Zur Besatzung in einer Stadt liegen.
Daher das Besatzungsrecht, kraft dessen jemand berechtiget ist, eine Festung zu
besetzen. 2) Bey den Schlössern, werden diejenigen Stücke Eisen am
einem Schlosse, welche in die Einstrichen des Schlüsselbartes passen, und
welche verhindern, daß man ein Schloß nicht mit einem jeden andern
Schlüssel aufschließen kann, gleichfalls die Besatzung, sonst aber
auch das Gewirre, und das Eingerichte genannt. In den übrigen Bedeutungen
des Zeitwortes besetzen ist im Hochdeutschen Besetzung üblicher. Ehedem
wurde Besatzung auch für Arrest gebraucht. [
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