Besagen
, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen einheimisch ist, aber
doch auch einigen Bedeutungen im Hochdeutschen, und besonders in der Gerichts-
und Kanzelleysprache üblich geworden ist. 1) Für sagen,
Erwähnung thun, melden. Dein Buch besagt von mir, Opitz. Der Brief besagt
ein mehreres, Weiße. Der Titel besagt alles, was im Buche enthalten ist.
Auf besagte Weise. Besagter Maßen. Ingleichen für bezeugen,
ausweisen. Die Rechnung wird es deutlich besagen. Das besagt die Unterschrift
zur Genüge, Weiße. 2) * Für anklagen; daher die Besagung, die
Klage, und der Besagter, der Kläger; welche Bedeutung aber im
Hochdeutschen eben so unbekannt ist, als die, nach welcher dieses Zeitwort, 3)
* im Oberdeutschen auch für verrathen gebraucht wird. Du hast mich besagt.
Ein Schalk besagt den andern nicht. [
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