Das Berggericht
, des -es, plur. die -e. 1) Ein Gericht, welches in Bergsachen
zu erkennen hat. 2) Zu Halle in Sachsen führet das
Schultheißengericht, welches sich über die Stadt und ihre
Vorstädte erstrecket, den Nahmen eines Berggerichts, weil es hoch lieget,
im Gegensatze des Thalgerichtes, welches über das Thal, und die darin
befindlichen Salzwerke zu gebiethen hat. [
869-870]