Das Bergegeld
, plur. des -es, plur. inus. 1) Geld, welches denjenigen zur
Belohnung gegeben wird, welche gestrandete Güter verborgen haben, und auch
der Bergelohn heißt. 2) Dasjenige Geld, welches dem Grundherren einer
Küste bezahlt wird, wenn er die gestrandeten und geborgenen Güter
verabfolgen lassen soll.
S. Bergen. [
865-866]