Das Bergegeld, plur. des -es, plur. inus. 1) Geld, welches denjenigen zur Belohnung gegeben wird, welche gestrandete Güter verborgen haben, und auch der Bergelohn heißt. 2) Dasjenige Geld, welches dem Grundherren einer Küste bezahlt wird, wenn er die gestrandeten und geborgenen Güter verabfolgen lassen soll. S. Bergen. [865-866] | |