Das Bergamt
, des -es, plur. die -ämter, ein Amt oder Gericht, welches
die erste Instanz in Bergwerkssachen, besonders in Ansehung des Grubenbauers,
hat. Daher das Bergamtsbuch u. s. f. Der Bergamtsverwalter ist zu Freyberg eine
obrigkeitliche Person, welche in Abwesenheit der Berghauptleute in
verschiedenen Sachen den Vorsitz hat. Das Oberbergamt, welches in
Bergwerkssachen die höchste Gerichtsbarkeit hat. [
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