Berathschlagen
, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert,
und nichts weiter bedeutet, als das einfache rathschlagen, außer, daß
es auch als ein Reciprocum gebraucht werden kann; die Absichten und Mittel bey
einer Sache überlegen und beurtheilen. Man hat lange über diese Sache
berathschlaget. Die Belagerten berathschlagen noch, ob sie sich ergeben wollen.
Sich mit jemanden berathschlagen. Sie haben sich lange über diese Sache,
oder wegen dieser Sache berathschlaget. Daher die Berathschlagung.Anm. Im
Theuerdank kommt dieses Wort mit der vierten Endung der Sache vor:
Alsdann wöllen wir ewre wort Nach notdurfften
berathschlagen;
welches dem eigenthümlichen Gebrauche der mit Be
zusammen gesetzten Zeitwörter völlig gemäß ist. Indessen
wird es doch heut zu Tage mehr als ein Neutrum gebraucht, so daß be eine
bloße müßige Verlängerung ist. [
855-856]