+ Benahmen
, verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Mundarten
üblich ist, mit einem Nahmen versehen, benennen. Ein Kind benahmen. Er ist
Caspar benahmt, er heißt Caspar. Daher die Benahmung.Anm. Im
Niedersächsischen lautet dieses Wort benömen. Kinamen kommt in dieser
Bedeutung schon bey dem Kero vor. Benahmsen für benahmen ist noch
niedriger, obgleich in Oberdeutschland und besonders in der Schweiz das
einfache nahmsen für nennen üblich ist. So auch Beniemen und
Benennen. [
849-850]